Regionaler
Planungsverband
Regensburg (11)

Fortschreibung des Regionalplans

Stand: Juli 2011

Laufende Fortschreibung


Derzeit befinden sich folgende Bereiche des Regionalplan der Region Regensburg (11) in einem Fortschreibungsverfahren:



Entwicklung eines Konzeptes zur Nutzung der Windenergie
Regionaler Teilraum Landkreis Neumarkt i.d.OPf. als mögliche Grundlage zur Fortschreibung des Regionalplans gem. Beschluss des Planungsausschusses vom 6.12.2011


Anpassungsfortschreibung Fachlicher Teil B an das LEP 2006 (ruht derzeit nach Empfehlung der Obersten Landesplanungsbehörde wegen laufenden Novellierungen des LEP BayLPlG)



Abgeschlossene Änderungen



4. Verordnung zur Änderung des Regionalplans v. 19.05.2011 Anpassungsfortschreibung Überfachlicher Teil A an das LEP 2006
Inkrafttreten nach Veröffentlichung in den beiden Amtsblättern der Regierung der Oberpfalz und von Niederbayern voraussichtlich zum 01.09.2011



3. Verordnung zur Änderung des Regionalplans v. 18.05.2011 Teilfortschreibung Gewinnung und Sicherung von Rohstoffen (Kapitel B IV, Abschnitt 2.1)
In Kraft getreten am 01.08.2011


2. Verordnung zur Änderung des Regionalplans v. 26.01.2011 Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte
(Neufassung von Kap. A III Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte sowie Karte 1 Raumstruktur; Aufhebung von Kap. A IV Überörtliche Funktionen der Gemeinden)
In Kraft getreten am 01.03.2011


1. Verordnung zur Änderung des Regionalplans v. 09.10.2008
Teilfortschreibung Hochwasserschutz

(Kapitel B XI "Wasserwirtschaft", Abschnitt 4)
In Kraft getreten am 1. Januar 2009

Fünfte Änderung: Windkraft, wurde mit dem Beschluss des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes vom 28.04.2005 eingestellt.

Vierte Änderung: Überfachlicher Teil A sowie B IX Verkehr und Nachrichtenwesen mit redaktionellen Anpassungen an LEP (Bayern) 2003
In Kraft getreten am 1. April 2001

Dritte Änderung: Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen.
In Kraft getreten am 1. April 2001

Zweite Änderung: „Grenzlandfortschreibung“
In Kraft getreten am 17. März 1999

Erste Änderung Räumliche Auswirkungen des neuen Flughafens München
In Kraft getreten am 1. Februar 1996

 
Hinweis:
Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung hat die Qualität eines öffentlichen Belanges, wenn es inhaltlich hinreichend konkretisiert und wenn zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsanforderungen genügenden Zielfestsetzung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (vgl. BVerG, U. v. 27.01.2005 4 C 5.04).
 

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