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Verbandsorgane sind
- der Verbandsvorsitzende
- die Verbandsversammlung
- der Planungsausschuss
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende
führt den Vorsitz in den beiden Verbandsgremien. Zur Vorbereitung
der Sitzungen und zum Vollzug der Beschlüsse bedient er sich auch
der Geschäftsstelle und des Regionsbeauftragten. Er vertritt den
Regionalen Planungsverband nach außen.
Dem Verbandsvorsitzenden obliegen die laufenden Angelegenheiten
und deren Erledigung, sofern diese für den Planungsverband nicht
von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht erhebliche
Verpflichtungen erwarten lassen.
Verbandsversammlung
In der Verbandsversammlung sind als Mitglieder des Regionalen
Planungsverbands alle Gemeinden, deren Gebiet in der Region liegt,
sowie die Landkreise, deren Gebiet ganz oder teilweise zur Region
gehören, vertreten. Stimmberechtigt sind die von den
Verbandsmitgliedern entsandten Verbandsräte oder deren
Stellvertreter. Bei Abstimmungen wird nach der vertretenen
Einwohnerzahl verfahren, wobei für je angefangene 1000 Einwohner
eine Stimme gezählt wird.
Die Verbandsversammlung beschließt über die grundlegenden
Angelegenheiten des Verbandes, wie z.B. über Haushalts- und
Satzungsangelegenheiten. Sie wählt den Verbandsvorsitzenden
sowie dessen Stellvertreter und fasst die endgültigen Beschlüsse
über den Regionalplan und seine Fortschreibung, soweit nicht im
Planungsausschuss weniger raumbedeutsame Teilfortschreibungen
abschließend behandelt werden.
Planungsausschuss
Dem Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Regensburg
gehören neben dem Verbandsvorsitzenden 25 Vertreter der
Verbandsmitglieder an. Diese setzen sich zusammen aus Vertretern der
kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Stadt Regensburg sowie
der Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt i.d.OPf. und Regensburg
entsprechend den Stimmanteilen dieser Gruppen in der
Verbandsversammlung.
Seine Hauptaufgabe liegt in der Beratung und Beschlussfassung
über den Stand, die Fortschreibung und die Überprüfung des
Regionalplans. Er kann Beschlüsse fassen, soweit dafür nicht die
Verbandsversammlung zuständig ist. Dem Planungsausschuss obliegt
auch die Beschlussfassung über Stellungnahmen des Regionalen
Planungsverbands zu den im Landesentwicklungsprogramm sowie in
fachlichen Programmen und Plänen aufzustellenden Ziele. Er wirkt
außerdem bei Verfahren anderer Planungsträger mit und beschließt
Initiativen zur Umsetzung von Zielen des Regionalplans für die
räumliche Entwicklung der Region.
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